NoVA-Rückvergütung beim Export
Wie viel NoVA zurückkommt, wenn ein Fahrzeug ins Ausland geht, nach § 12a NoVAG in der Fassung seit 1. Juli 2026.
Regeln seit 1. Juli 2026·Ohne Anmeldung
Jede Rückvergütung parat, bevor das Fahrzeug geht. Autoblicker behält die 48 Monate im Blick, rechnet den Betrag beim Verkauf und sammelt die Nachweise für die NoVA 1.
Die NoVA-Rückvergütung seit 1. Juli 2026. Was sich geändert hat und was Sie für den Antrag brauchen.
Was sich am 1. Juli 2026 geändert hat
Bis 30. Juni 2026 gab es die NoVA beim Export ohne Altersgrenze zurück. Seit 1. Juli 2026 gilt § 12a NoVAG in der Fassung des Betrugsbekämpfungsgesetzes 2025: Vergütet wird nur, wenn das Fahrzeug bloß vorübergehend in Österreich zugelassen war, also innerhalb von 48 Monaten ab der allerersten Zulassung abgemeldet wird. Zwischenzeitliche Ab- und Anmeldungen verlängern die Frist nicht.
Der Abschlag
Der Abschlag verhindert, dass ein Teil der NoVA zweimal zurückkommt: Bei manchen Fahrzeugen, vor allem beim Leasing, wurden nach § 6 Abs. 9 NoVAG schon 16,67 % der NoVA vergütet. Er beträgt im ersten Monat ab der ersten Zulassung in Österreich 16,67 % und sinkt jeden weiteren Monat um 0,35 Prozentpunkte. Machen Sie glaubhaft, dass keine solche Vergütung gewährt wurde, etwa mit dem ursprünglichen Kaufvertrag, der zeigt, dass das Fahrzeug nicht über Leasing finanziert war, entfällt er.
Was Sie für den Antrag brauchen
- Das Fahrzeug ist in Österreich abgemeldet.
- In der Genehmigungsdatenbank ist es wegen Ausfuhr gesperrt.
- Die Fahrgestellnummer steht im Antrag.
- Der Antrag geht binnen 5 Jahren ans Finanzamt, als Händler mit der NoVA 1.
- Zurück kommt höchstens die NoVA, die für das Fahrzeug bezahlt wurde.
Haftungsausschluss
Der Rechner ermittelt einen unverbindlichen Richtwert der NoVA-Rückvergütung, ausschließlich auf Grundlage Ihrer Angaben, des § 12a NoVAG in der Fassung seit 1. Juli 2026 und der Tarife nach § 6 NoVAG für Erstzulassungen bis 31. Dezember 2026. Das Ergebnis ist keine Steuerberatung und ersetzt nicht die Prüfung im Einzelfall. Über die Vergütung entscheidet allein das zuständige Finanzamt.
Die Autoblicker GesmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Berechnung. Die Haftung für Schäden aus der Verwendung des Rechners oder seines Ergebnisses ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
- Normverbrauchsabgabegesetz, § 12a in der Fassung BGBl. I Nr. 98/2025
- Bundesministerium für Finanzen, NoVA-Rückvergütung, Stand 1. Juli 2026


